Staatliche Überbrückungshilfen für KMU und Solo-Selbstständige
Verzeichnen Sie bedingt durch die Corona-Krise weniger Umsatz gegenüber dem Vorjahreszeitraum?
Dank unserer stetigen Recherchen ist unsere Beratung hier auf dem neusten Stand.
Profitieren Sie von aktuellen staatlichen Förderprogrammen "November-/ Dezemberhilfe" und "Überbrückungshilfe II und III".
Die "Neustarthilfe" (bis zu 7.500 Euro Zuschuss) kann ab dem 16.02.2021 ohne Steuerberater beantragt werden.