Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige wird teurer!
Der Bundestag hat mit dem Beschäftigungschancengesetz vom 24. Oktober 2010 bestimmt, dass die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige bzw. das „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ wird unbefristet fortgeführt. Die Beiträge sind schrittweise stark angestiegen!
Ab 1. Januar 2011 werden voraussichtlich folgende Änderungen in Kraft treten:
- Der Antrag bei der Agentur für Arbeit muss innerhalb von drei Monaten (früher einen Monat) nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit gestellt werden.
- Die Beiträge werden in zwei Stufen angehoben. Ab 2011 müssen Selbstständige das Doppelte und ab 2012 das Vierfache des derzeitigen Beitrages einzahlen. Für die alten Länder bedeutet dies einen monatlichen Beitrag ab 2011 von ca. 38 Euro und ab 2012 von ca. 76 Euro (statt bisher 17,89 Euro).
- Die Beitragsangleichung an die Arbeitslosenversicherung (derzeit nur 2,8 %) und eine Anpassung an die allgemeine Einkommensentwicklung sind in Planung. Dadurch entstehen den Versicherten ggf. zusätzliche Kosten.
- Ein schwacher Trost: Existenzgründer/innen zahlen innerhalb des ersten Jahres nach Gründung nur die Hälfte des Beitrages.
- Ab dem 1. Januar 2011 ist eine Kündigung des Versicherungsverhältnisses erst nach fünf Jahren möglich – danach jeweils mit einer dreimonatigen Frist.
- Steht der Versicherte mit drei Monatsbeiträgen im Rückstand, endet die Versicherung.
- Wer bereits als Selbstständiger versichert ist und ab 2011 nicht weiter in der Arbeitslosenversicherung bleiben möchte, erhält bis zum 31. Dezember 2010 ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum 31. März 2011 kann man auch rückwirkend den Austritt erklären.
- Wer ab 2011 als Selbstständiger zwei Mal Leistungen aus der Arbeitslosengeldversicherung in Anspruch nimmt, wird in der Regel nicht mehr als Selbstständiger in die Arbeitslosenversicherung aufgenommen.
Leidtragende sind ganz besonders Selbstständige mit niedrigem Gewinn und geringer formaler Ausbildung: Der Beitrag wird nämlich unabhängig vom Gewinn erhoben. Das ausgezahlte Arbeitslosengeld richtet sich jedoch nach der formalen Ausbildung. Wer kein Studium oder zumindest Abitur hat, bekommt deutlich weniger Arbeitslosengeld – obwohl gleich hohe Beiträge einbezahlt wurden. Alle Gründer/innen und Selbstständigen sollten daher genau abwägen, wie hoch das Risiko Ihres Scheiterns ist und wie Ihre finanzielle Situation dann aussähe. Im Einzelfall kann es auch in Zukunft sinnvoll sein, der Arbeitslosenversicherung trotz der Beitragssteigerungen beizutreten bzw. dort zu verbleiben.
Update: Zum 1. Dezember 2012 sind die Beiträge zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständige erneut gestiegen. Die Entscheidung von Gründern für den Beitritt ist daher nicht mehr so einfach wie früher. Bereits versicherte Selbstständige müssen jetzt wählen, ob sie weiterhin versichert bleiben oder austreten. Stets aktuelle Informationen dazu finden Sie unter: www.gruendungszuschuss.de.
Verena Meyer, Unternehmensberatung Claudia Kirsch
Originalartikel von 2010, überarbeitet November 2015