Hamburger Corona Soforthilfe (HCS): Zuschüsse jetzt beantragen
Das Zehn-Punkte-Programm der Hamburger Behörden sieht unter anderem schnelle und unbürokratische Hilfen für Unternehmen – insbesondere auch für kleine und mittlere Betriebe – für Freiberufler, für private Betreiber kultureller Einrichtungen sowie für den Sport vor.
Die Hamburger Soforthilfe für wird allen hauptberuflich tätigen Selbstständigen gewährt, die durch die Auswirkungen des Coronavirus in finanzielle Not geraten sind. Unternehmen in Gründung müssen ihren Firmensitz seit dem 11.03.2020 in Hamburg haben.
Mit der Umsetzung der Hamburger Corona Soforthilfe ist die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) beauftragt. Mit diesem Antrag wird gleichzeitig geprüft, ob ein Liquiditätsengpass von März bis Mai vorliegt und somit ein Anspruch auf Hilfen vom Bund besteht. Alle Anträge müssen bis zum 31. Mai 2020 gestellt werden.
Vorgesehen sind direkte Zuschüsse – gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten:
Wer? |
Bund |
Land | Summe |
Solo-Selbstständige |
9.000€ |
2.500€ | 11.500€ |
mehr als 1 bis 5 Mitarbeiter |
9.000€ |
5.000€ |
14.000€ |
mehr als 5 bis 10 Mitarbeiter |
15.000€ |
5.000€ |
20.000€ |
mehr als 10 bis 50 Mitarbeiter |
0€ |
25.000€ |
25.000€ |
Dabei stellt sich die Frage, wie die Zahl der Mitarbeiter ermittelt wird. Aus allen Mitarbeitenden werden "Vollzeitäquivalente" gebildet. D.h. dass die Arbeitszeiten der antragstellenden Person (geschäftsführender Gesellschafter, freiberuflich Tätiger) sowie sozialversicherungspflichtigen Vollzeit- und Teilzeit-Beschäftigten, Mini-Jobs und Auszubildenden zusammengerechnet werden. Hierzu steht im Antragsformular eine Mitarbeiterliste zur Verfügung.
Zuschuss bedeutet, dass diese Förderung nicht zurück gezahlt werden muss, sofern bei einer Überprüfung keine fehlerhaften Angaben festgestellt werden. Die Hamburger Soforthilfe wird ebenso wie die Soforthilfe des Bundes - als Unternehmensgewinn behandelt, von dem Einkommens - oder Körperschaftssteuer abgeführt werden muss.
Bereiten Sie schon jetzt die Antragstellung für Ihr Unternehmen vor:
1. Aussagekräftige Belege, dass Ihr Unternehmen nicht schon vor Corona in Schwierigkeiten war.
Am besten halten Sie den letzten Jahresabschluss, Ihre Einnahme-Überschuss-Rechnung oder Bilanz des Vorjahres bzw. Ihre betriebswirtschaftlichen Auswertungen (BWA) bereit. Im Antrag ist der Nettoumsatz 01.12.2019 - 29.02.2020 anzugeben. Bei einem kürzlich gegründeten Unternehmen bietet sich an, in einem kurzen Text zusammen zu fassen, wie Ihr Geschäftsmodell aussieht und woran der Erfolg der letzten Monate zu erkennen ist. Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt könnten ein Ausschlussgrund für die Bewilligung sein und sollten daher erklärt werden.
2. Kurze Beschreibung, inwieweit Sie mit Ihrer Unternehmung von der aktuellen Situation betroffen sind.
Möglicherweise fallen Sie unter den Erlass des Hamburger Senats vom 15.03.2020 oder die weiteren behördlichen Verfügungen, die die Schließung von Unternehmen in diversen Branchen vorschreiben. Schildern Sie nachvollziehbar, aus welchen Gründen die üblichen Umsätze oder bereits bestätigte Aufträge aufgrund der Folgen der Corona-Pandemie nicht realisiert werden können.
3. Abschätzung des Liquiditätsbedarfs zur Deckung der laufenden Kosten bis Ende Mai.
Wer als Solo-Selbstständiger nur die Grundförderung des Landes i.H.v. 2.500 Euro beantragen möchte, kann bei der Frage nach dem Liquiditätsengpass 0 Euro eintragen und auf weitere Begründungen verzichten.
Wer mit diesem Antrag gleichzeitig auf die Bundesmittel zugreifen möchte, muss die monatlichen Gesamtbetriebskosten (d.h. fortlaufende betriebliche Kosten inklusive Personalaufwand, ohne Abschreibungen, Tilgungen und persönliche Lebenshaltungskosten) ermitteln.
Die gewerbliche Miete inkl. Nebenkosten ist separat auszuweisen. Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer werden nur berücksichtigt, wenn diese bisher gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht wurden. Aus der Differenz zu den geschätzten (Netto-) Umsätzen in den Monaten März-Mai ergibt sich der Liquiditätsengpass.
Im Existenzgründungsportal des BMWi wird erläutert, was bei einer Liquiditätsplanung zu beachten ist. Wir empfehlen Ihnen, auch die Zu- und Abflüssse bis Jahresende im Blick zu haben.
4. Authentifizierung
Aufgrund der betrügerischen Aktivitäten in allen Bundesländern werden die Hamburger Antragsteller nach Absenden des Antrages aufgefordert, eine kurze Sequenz mit ihrem Gesicht und ihrem Personalausweis zu filmen.
Die Unternehmensberatung Kirsch empfiehlt, die Homepage der Firmenhilfe der Stadt Hamburg. Die Fragen & Antworten werden regelmäßig aktualisiert und erweitert. Außerdem stellen wir Ihnen deren Kalkulationshilfe in Excel zur Verfügung, die Sie für Ihren Geschäftsbetrieb anpassen können.
Unsere Empfehlung: Behalten Sie das Presseportal der Stadt Hamburg im Blick, um über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu bleiben.
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Claudia Kirsch
April 2020