Das Hamburger Kleinstkreditprogramm für Gründer/innen – Eine Erfolgsgeschichte
Gründungsfinanzierungen über die Hausbank scheitern häufig aufgrund der geringen – für die Bank nicht rentablen - Kredithöhen und aufgrund des Status der Antragsteller/innen, die i.d.R. über kein festes Einkommen und kein oder nur geringes Eigenkapital verfügen. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat deshalb 2002 das Hamburger Kleinstkreditprogramm aufgelegt, um Gründerinnen und Gründern aus der Erwerbslosigkeit zu günstigen Krediten für ihre Existenzgründung zu verhelfen.
Mehr als 700 Gründer/innen, die fachlich, unternehmerisch und konzeptionell überzeugen konnten, wurden bislang mit diesem Kredit gefördert. Mit einem Volumen von ca. 6 Mio. Euro hat sich das Kleinstkreditprogramm seit 2002 als fester Bestandteil der Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung in Hamburg etabliert.
Das Förderspektrum ist dabei äußert weitreichend: Von einer Landrover-Werkstatt, einer Autolackiererei, einem Kindergarten, diversen Geschäften, Gastronomiebetrieben, Filmproduktionen, Eventagenturen bis hin zu vielen personen- oder unternehmensbezogenen Dienstleistungen ist alles dabei. Die durchschnittliche Kredithöhe liegt bei ca. 8.600 Euro bei einer Spanne von bislang 2.000 Euro bis 12.500 Euro pro Gründer/in. Das Programm wurde besonders von Gründungen im Dienstleistungsbereich frequentiert, die aufgrund ihres überschaubaren Kapitalbedarfs mit vergleichsweise geringen Krediten auskommen.
NEU: Finanzierung auch für Gründer/innen auch in der Aufbauphase möglich!
Anfang 2013 hat die Stadt Hamburg dieses erfolgreiche Kreditprogramm verlängert und noch mal deutlich attraktiver gestaltet. Ab sofort sind Finanzierungen von Erweiterungs- oder Wachstumsinvestitionen bis zu zwei Jahre nach der Gründung zu günstigen Konditionen möglich. Voraussetzung ist, dass die Gründung aus der Erwerbslosigkeit erfolgte. Darüber hinaus wurde der maximale Kreditbetrag pro Gründer/in auf 17.500 Euro angehoben. Der Zinssatz ist mit 4,87% (nominal) derzeit sehr günstig.
Informationen und Antragsunterlagen zum Kleinstkreditprogramm finden Sie unter
http://www.gruendung-lawaetz.de/finanzierung.html
Der Kleinstkredit im Überblick
Kreditbetrag bis max. 17.500 Euro pro Person bei einem Kapitalbedarf von höchstens 35.000 Euro pro Person; Zinssatz 4,87% + bis zu 6 tilgungsfreie Monate + Rückzahlung in bis zu 60 Monatsraten + keine Bearbeitungsgebühren + eine vorzeitige Tilgung ist kostenfrei jederzeit möglich + Sicherheiten nur erforderlich, sofern vorhanden oder geeignet + Teilerlass bei Schaffung eines Arbeitsplatzes.
Jens Fahsel, Johann Daniel Lawaetz-Stifung
Juni 2013