E-Mail-Marketing mit Newslettern: Kennen Sie die aktuellen gesetzlichen Vorschriften?
Erfahren Sie im folgenden Beitrag, wann ein Newsletter wettbewerbswidrig ist, warum ein Opt- In für Ihren Newsletter-Versand unerlässlich ist und wie Sie das Prozedere gestalten können.
Grundsätzlich gilt: Einen Newsletter dürfen Sie nur dann unaufgefordert versenden, wenn Sie eine regelmäßige Geschäftsbeziehung pflegen oder Ihnen eine eindeutige Einwilligung des Newsletter-Empfängers vorliegt. Andernfalls gilt Ihr Newsletter als Spam und wettbewerbs- widrig; der Versand ist gesetzlich verboten und kann zur kostenpflichtigen Abmahnung im Rahmen des UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) führen.
Daher sollten Sie sich mit den Verfahren auskennen, wie Sie die Einwilligung der Newsletter-Empfänger durch eine Online-Registrierung bekommen können. Hierbei ist zwischen dem administrativem Aufwand für Sie und die User sowie dem Marketing-Nutzen abzuwägen.
Opt-Out
Sie versenden Ihren Newsletter ungefragt und bieten eine Möglichkeit zur Abbestellung.
Achtung - gesetzlich verboten!
Single-Opt-In
Ihr User registriert sich bei Ihnen online und erhält im Anschluss daran lediglich eine Bestätigungsanzeige auf Ihrer Website.
Erlaubt, aber tückisch, denn hier können E-Mail-Adressen missbraucht werden. Und Sie müssen sich wahrscheinlich vermehrt mit Beschwerden über unbeabsichtigte Bestellungen befassen.
Double-Opt-In
Ihr User registriert sich bei Ihnen online,
erhält eine Bestätigungsmail an seine E-Mail-Adresse und klickt dort zum Abschluss der Anmeldung auf einen Link.
Dies ist rechtlich einwandfrei! Anmeldeverluste können jedoch bis zu 50% betragen! Daher empfiehlt es sich, beim Anmeldevorgang explizit auf die folgende Mail und den Bestätigungslink hinzuweisen.
Confirmed-Opt-In
Ihr User registriert sich bei Ihnen online und erhält eine Mail zur Bestätigung mit seinen Anmeldedaten und Angaben, wofür er sich registriert hat. Ganz wichtig: Geben Sie Ihrem User eine einfache Möglichkeit zur Abbestellung!
Erlaubt und sinnvoll! Mit der Bestätigungsmail haben Sie die Einwilligung Ihres Users gesetzlich ausreichend protokolliert.
Weitere wichtige Vorschriften für Newsletter betreffen das Impressum, eindeutig gekennzeich- nete Abmeldemöglichkeiten und den Datenschutz. Für die Erstellung von Newslettern und Webseiten greift ein Mix aus verschiedenen Gesetzen: z.B. das Telemediengesetz (TMG), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Die Experten der Unternehmensberatung Kirsch unterstützen Sie gern bei der Erstellung eines zu Ihrem Geschäftsmodell passenden Newsletter-Konzeptes.
Nicole Lützner, Unternehmensberatung Claudia Kirsch
Oktober 2012