Reich in Rente!? Vorsorge-Tipps für Selbstständige
Die private Altersvorsorge ist für Sie als Selbstständige, Freiberufler/innen und/oder Gesellschafter-Geschäftsführer besonders wichtig, denn es gibt für Sie weder eine gesetzliche noch eine betriebliche Absicherung. Aber es gibt eine staatliche Förderung, die Sie in Anspruch nehmen können!
Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist für Selbstständige deshalb so interessant, weil sie eine hohe Steuerersparnis bietet. 2019 kann man bis zu 24.350 Euro jährlich einzahlen, wovon 88% steuerlich geltend gemacht werden können. Das bedeutet, dass Ihr Gewinn bzw. Ihr zu versteuerndes Einkommen in dieser Höhe gemindert wird und im Folgejahr eine geringere Einkommensteuer fällig wird. Der Gesetzgeber hat 2005 die „kapitalgedeckte Altersvorsorge“ schrittweise eingeführt. Demnach steigt die steuerliche Absetzbarkeit jedes Jahr um 2% so lange, bis in 2025 der komplette Beitrag steuerlich absetzbar ist.
Außerdem ist die Rürup-Rente sehr flexibel. Sie können einen geringen monatlichen Beitrag wählen und - je nach Gewinnentwicklung - am Jahresende durch Zuzahlung den Beitrag und damit Ihre spätere Rente erhöhen. Eine Besonderheit gilt für alle, die Pflichtbeiträge in die Künstlersozialkasse einzahlen müssen: Sie haben zusätzlich zur Rürup-Rente Anspruch auf die Riester-Förderung. Hierfür ist ein separater Vertrag notwendig.
Warum die Basis-Rente für Selbstständige gut geeignet ist:
- Eine Basis-Rente mit staatlicher Förderung lässt sich Ihren Wünschen anpassen. Sie können wählen, wie Ihre Beiträge angelegt werden. Entweder profitieren Sie von den Chancen der Aktienmärkte oder Sie gehen lieber „auf Nummer sicher“ mit einer ent- sprechenden Garantieleistung. Auch ethische, ökologische und sozialverträgliche Kriterien können berücksichtigt werden.
- Ein flexibler Rentenbeginn ist ab dem vollendeten 62. Lebensjahr möglich. Die bei Fälligkeit aus dem Vertrag resultierenden monatlichen Rentenleistungen sind nur an- teilig zu versteuern. Wenn Sie ab 2040 in Rente gehen, so wird Ihre Rente analog zu der gesetzlichen Rente voll versteuert. Falls Sie vor 2040 in Rente gehen, profitieren Sie von einem reduzierten Steuersatz, der anhand Ihres Renteneintrittsjahres bestimmt wird.
- Wichtig für Unternehmer/innen: Das in eine Rürup-Rente für Ihre Altersvorsorge eingezahlte Kapital ist bis zum Renteneintritt weitgehend insolvenzgeschützt, d. h. es würde nicht in eine Insolvenzmasse fallen! Ähnliches gilt auch, wenn wegen Pflegebedürftigkeit eines Elternteils eine Verpflichtung zur Zahlung von Elternunterhalt droht. Berücksichtigen Sie bei der Altersvorsorge jedoch auch, dass das in Basisrentenverträge gebundene Kapital in keinem Fall vorzeitig verfügbar ist.
„Reich in Rente“?! Ein „Happy End“ erreichen Sie am einfachsten, indem Sie so früh wie möglich mit Ihrer Altersvorsorge beginnen. Investieren Sie von Anfang an einen – auch geringen – Beitrag. Damit schöpfen Sie die staatliche Förderung in Form Ihres jährlichen Steuervorteils am besten aus und beteiligen den Staat an Ihrer privaten Altersvorsorge.
Einen kurzen Überblick zum Thema „Basis-/Rürup-Rente“ erhalten Sie auf Abruf unter service@krishauf.de sowie weitere Informationen unter www.krishauf.de. Oder vereinbaren Sie einen individuellen Beratungstermin unter 040-47 28 05.
Kris Hauf, Kris Hauf Private Vermögensbetreuung
Mai 2019