Steuererklärung: Was passiert bei Verspätungen?
Wer hat im hektischen Alltag nicht schon einmal den Überblick verloren, an welchem Termin Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Einkommensteuer-Vorauszahlungen und Jahressteuerklärungen fällig sind? Bisher konnten alle Selbstständigen und Unternehmer bei kleinen Verspätungen mit Nachsicht des Finanzamtes rechnen. Damit ist es nun vorbei!
Der Zündstoff steckt in den aktuellen Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (AStBV (St) 2012), einer jetzt bekannt gewordenen Verwaltungsanweisung der obersten Finanzbehör- den der Länder vom 31.10.2011. Darin heißt es (Nr. 132 Abs.1), dass jede verspätete Steueranmeldung oder -erklärung sogleich an die Straf- und Bußgeldstelle weitergeleitet werden soll. Im Klartext heißt das:
Selbst kleine Verspätungen werden jetzt wie Steuerhinterziehung behandelt.
Geben Sie Ihre monatlichen bzw. vierteljährlichen Steuervoranmeldungen (z.B. für die Umsatz- und Lohnsteuer) nur einen Tag zu spät ab, drohen jetzt Bußgelder und Strafen wegen Steuerhinterziehung – zusätzlich zum Verspätungszuschlag. Hier kann es schnell um Tausende von Euros gehen.
Beispiel: Gab ein Selbstständiger seine Umsatzsteuervoranmeldung nicht 10 Tage nach Ende des betreffenden Quartals bzw. Monats ab, musste er bisher schon mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt bis zu 10% der zu spät angemeldeten Steuer. Von einer weiteren Verfolgung sahen die Finanzämter bisher meist ab – zumindest dann, wenn es sich nicht um notorische Wiederholungstäter handelte.
In der alten Fassung der AStBV stand bisher, dass im Fall einer verspäteten Steueranmeldung von der Weiterleitung an die Straf- und Bußgeldstellen abgesehen werden könne. Dieser Satz wurde nun ersatzlos gestrichen.
Schützen Sie sich!
Um Strafen und Bußgelder zu vermeiden, befolgen Sie ab sofort die nachfolgenden Regeln:
- Übertragen Sie alle Termine für die Abgabe Ihrer Voranmeldungen und Steuererklärun- gen in den von Ihnen verwendeten digitalen oder analogen Kalender.
- Halten Sie sich eisern an alle Termine und führen Sie die Überweisungen fristgerecht aus oder erteilen Sie dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung.
- Stellen Sie rechtzeitig Anträge auf Fristverlängerung, wenn möglich und wenn absehbar ist, dass Sie einen Termin nicht einhalten können.
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Irene Kuron, Opus 1
März 2012
*Quelle: Kleinunternehmer und Selbstständige aktuell, Ausgabe vom 11.2.2012, Chefredakteur: Gerhard Schneider