Gründungszuschuss beantragen: Neuerdings ein Hürdenlauf
Für eine erfolgreiche Gründung braucht man nicht nur eine gute Geschäftsidee, sondern auch die finanziellen Mittel, um die Anlaufphase zu überbrücken.
Wer aus der Erwerbslosigkeit startet, kann eine finanzielle Unterstützung von der Agentur für Arbeit erhalten. Dieser Zuschuss wird geregelt im „Gesetz zum Gründungszuschuss für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit“ § 57 SGB III
- Der Gründungszuschuss ist eine vollständige Ermessensleistung der Agentur für Arbeit.
- Voraussetzung für eine Antragstellung ist ein Restanspruchs auf Arbeitslosengeld I von 150 Tagen.
Wer den Gründungszuschuss beantragen möchte, muss durch die Existenzgründung die Arbeitslosigkeit beenden und eine hauptberuflich selbstständige Tätigkeit aufnehmen. Dabei sollten ein hohes Engagement und der Wille zur beruflichen Selbstständigkeit gleich zu Beginn der Arbeitslosigkeit deutlich erkennbar sein.
Das Gründungsvorhaben muss in Worten und Zahlen in einem Businessplan dargestellt werden.
Neben der Stellungnahme einer fachkundigen Stelle müssen die Gründer ihre persönliche und fachliche Eignung der Arbeitsagentur darlegen. Dies kann durch den beruflichen Werdegang und durch Qualifikationsnachweise geschehen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, dass ab 2023 der sogenannte Vermittlungsvorrang nicht mehr gelten soll. Zuvor verlangte die Agentur für Arbeit, zunächst zu überprüfen, ob eine arbeitslose Person in eine reguläre Anstellung vermittelt werden kann, bevor sie Unterstützung für die Gründung eines eigenen Unternehmens erhielt.
Nun ist es für angehende Unternehmerinnen und Unternehmer leichter, finanzielle Unterstützung in der Anfangsphase ihrer Geschäftsgründung leichter zu erhalten.
Sollte Ihr Gründungszuschuss abgelehnt werden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Hat dieser keinen Erfolg, bleibt Ihnen nur der Weg vor das Sozialgericht. Hier müssen Sie den Mangel an Beschäftigungsperspektiven, die Erfolgschancen Ihres Gründungsvorhabens und Ihre Eignung darlegen. Außerdem haben Sie einen Anspruch auf Gleichbehandlung von der Agentur bei der Ausübung des Ermessens. In jedem Fall sollten Sie sich von einem Spezialisten anwaltlich beraten lassen.
Der Gründungszuschuss ist weiterhin ein Zwei-Phasen-Modell.
- In den ersten 6 Monaten erhalten Gründer einen monatlichen Zuschuss in Höhe ihres Arbeitslosengeldes I sowie eine Pauschale von 300 Euro für die soziale Absicherung.
- Nach Prüfung der wirtschaftlichen Geschäftstätigkeit am Ende der ersten Förderphase kann die Arbeitsagentur für weitere 9 Monate die pauschalen Zuschüsse von 300 Euro/Monat für die Sozialversicherung gewähren.
Die Bewilligung der zweiten Förderphase setzt voraus, dass eine intensive Geschäftstätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Hierzu müssen die Gründer ein Antragsformular der Arbeitsagentur ausfüllen und weitere Unterlagen vorlegen: dazu gehören ein schriftlicher Bericht zu den bisherigen unternehmerischen Aktivitäten, eine Gewinn- und Verlustrechnung sowie ein Ausblick auf die Entwicklung der kommenden Monate. Bestehen begründete Zweifel, kann die Arbeitsagentur erneut die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle einfordern.
Auch zukünftig bleibt der Gründungszuschuss steuerfrei.
EMPFEHLUNG: Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, frühzeitig eine individuelle, auf Sie abgestimmte Argumentationsstrategie gegenüber der Arbeitsagentur aufzubauen. Denn Sie müssen auf der einen Seite belegen, dass Sie am Arbeitsmarkt nicht vermittelbar sind, auf der anderen Seite aber qualifiziert und in der Lage sind, als Selbstständiger Ihren Lebensunterhalt zu verdienen.
Gern helfen wir Ihnen in einer Einzelberatung bei der Beantragung des Gründungszuschusses und dem Antrag auf Verlängerung. Selbstverständlich schreiben wir Ihnen auch die Fachkundigen Stellungnahme zu Ihrem Gründungsvorhaben, die von der Arbeitsagentur verlangt wird.
Wenn Sie sich vor Gründung Ihre Geschäftsidee überprüfen und sich für die Selbstständigkeit qualifizieren möchten, können Sie einen Arbeitsvermittlungsgutschein (AVGS) beantragen. Damit können Sie ein ein kostenfreies individuelles Gründungscoaching erhalten.
Sollten Sie eine kontinuierliche Begleitung in der Aufbauphase wünschen, kann diese anteilig durch die BAFA-Beratungsförderung finanziert werden.
Claudia Kirsch
März 2023