Nebenberuflich selbstständig. So klappt es mit dem Arbeitgeber
Wann kann eine Nebentätigkeit meine Anstellung gefährden? Was darf ich selbst entscheiden, was muss ich melden? Arbeitnehmer, die sich in Teilzeit selbstständig machen, sollten wissen, was arbeitsrechtlich zu beachten ist und welchen Pflichten sie nachkommen müssen. So können eine zeitliche Überlastung oder eine entstehende wirtschaftliche Konkurrenz vom Arbeitgeber beanstandet werden. Oder die Teilzeitselbstständigkeit kann gegebenenfalls mit Auflagen versehen oder untersagt werden.
Wer sich nebenberuflich selbstständig machen möchte, benötigt in der Regel die Zustimmung des Arbeitgebers und sollte sich unbedingt vorab informieren:
- Welche Gesetze gelten für meine Branche?
- Gibt es einen Tarifvertrag, der die Rahmenbedingungen festlegt?
- Was steht in meinem Arbeitsvertrag?
Ob ein Angestellter dem Chef die Nebentätigkeit mitteilen muss oder eine Erlaubnis braucht, hängt davon ab, was in Gesetz, Tarif- oder Arbeitsvertrag steht. Bei Beamten ist eine Nebentätigkeit grundsätzlich anzeigepflichtig. Auch im Öffentlichen Dienst sind Nebentätigkeiten gegen Entgelt rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Gelten weder branchenspezifische Gesetze oder Tarifverträge, ist der Arbeitsvertrag bindend. Sind Pflichten aus diesen Regelungen verletzt, kann das zur Abmahnung und zur fristlosen Kündigung führen.
Weitere Informationen finden Sie in dem Handbuch „Teilzeit Selbstständig“ von der Unternehmensberaterin Birgitt Torbrügge. Am Beispiel einer Angestellten, einer Familienhausfrau sowie einer Arbeitslosen erfahren Teilzeitgründer, welche Regelungen Sie betreffen und wo Sie weiterführende Auskunft erhalten. Ein wunderbares Nachschlagewerk für Einsteiger.
Wer gleich loslegen möchte und individuelle Fragen zum nebenberuflichen Start hat, besucht unser Beratungspaket „Selbstständig in Teilzeit“. Sie erhalten praxisnahe Informationen zu Anmeldepflichten, rechtlichen Aspekten, Scheinselbstständigkeit, Sozialversicherung, Marketing, Wirtschaftlichkeit und persönliche Perspektiven. Anmelden können Sie sich direkt per Mail oder telefonisch 040 - 390 97 42.
Stefanie Thron, Unternehmensberatung Claudia Kirsch
Januar 2016