Gut zu wissen: Umsatzsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020
Am 01.01.2021 enden die vom Bundeskabinett beschlossenen steuerliche Erleichterungen wie die befristete Senkung der Umsatzsteuer. Auf Selbstständige kommen damit im neuen Jahr eine Vielzahl von organisatorischen und buchhalterischen Änderungen zu.
Gerade in der Übergangszeit sollten Sie bei Ihrer Buchhaltung und der Umsatzsteuervoranmeldung darauf achten, dass sich einige in 2021 bezahlte Rechnungen noch auf Leistungen in 2020 mit 16 % bzw. 5 % MwSt. beziehen.
Alles Wichtige zusammengefasst finden Sie in unserem aktualisierten Beitrag Umsatzsteuer ab 2021.
Zur Umsatzsteuersenkung bzw. -anhebung ist ein telefonisches Buchhaltungscoaching mit Dagmar Stein aus dem Team der Unternehmensberatung Kirsch möglich (bis zu 30 Minuten für 45 Euro zzgl. MwSt).
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage, in der Sie sich und Ihr Unternehmen vorstellen und Ihre Fragen übermitteln.
Dagmar Stein
Jan 2021